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Nachtschwärmer-Gutscheine für JugendlicheSeit dem 1. April 2014 können Inhaber der JugendCard BGL im Alter von 16 bis 21 Jahren Nachtschwärmer-Gutscheine erwerben für Bahn, Linienbus und Taxi einsetzen. Nach dem Motto „aus zwei mach fünf“ bekommt jeder Jugendliche in der Altersgruppe bei der Wohnsitzgemeinde für 2 Euro Zuzahlung einen Mobilitäts-Gutschein im Wert von 5 Euro, die Differenz von 3 Euro übernimmt der Landkreis. Auch bei der BLB sind die Gutscheine gültig.
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