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2. Aug.: Freie Fahrt für 1er Schüler

Bild: 2. Aug.: Freie Fahrt für 1er Schüler

Pünktlich zum Start der Sommerferien, am 2. August 2010, werden alle Schülerinnen und Schüler aus Bayern für ihren Einser im Zeugnis belohnt. Die "Freie Fahrt für 1er-Schüler"-Aktion gilt für alle Schülerinnen und Schüler mit mindestens einer "Eins" im Zeugnis bzw. entsprechender Punkteanzahl oder einem sehr guten Verbalgutachten.

Am 2. August 2010 von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr können die Schüler/innen frei fahren, wenn sie unseren Zugbegleitern ihr Zeugnis oder eine Kopie und einen gültigen Personal-, Kinder- oder Schülerausweis vorlegen. Es sind beliebig viele Fahrtunterbrechungen erlaubt.
 

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